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Gemeinde Domleschg





01.06.2023 | Eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Die Botschaft sowie der Stimmzettel wurden allen Stimmberechtigten zugestellt. Wer nicht im Besitz der Unterlagen ist, meldet sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.

Persönliche Stimmabgabe
Die Urne ist am Sonntag, 18. Juni 2023 von 10.00 bis 10.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Domleschg in Tomils aufgestellt. Der Stimmrechtsausweis muss an der Urne abgegeben werden. Die Stellvertretung bei der persönlichen Stimmabgabe ist nicht gestattet.

Briefliche Stimmabgabe
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Hinweise auf dem Stimmrechtsausweis zu befolgen. Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Fraktionsbriefkästen nicht mehr zur Verfügung stehen. Sie können das Zustellcouvert portofrei via A-Post zustellen (rechtzeitiger Einwurf in einen Briefkasten der Schweizerischen Post erforderlich). Alternativ können Sie das Zustellcouvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Domleschg in Tomils einwerfen. Dieser wird letztmalig am Abstimmungssonntag um 10.30 Uhr geleert.

Tomils, 1. Juni 2023                                            Die Gemeindeverwaltung






23.03.2023 | Termin nächste Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 22. Juni 2023 um 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle in Tomils statt. Die Traktandenliste wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Tomils, 23. März 2023                                              Der Gemeindevorstand






19.04.2023 | Grundbuchanlage für Teilgebiete Gemeinde Domleschg

Mit Verfügung vom 11. April 2023 hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales die Einführung des eidgenössischen Grundbuchs für Teilgebiete der Gemeinde Domleschg angedordnet. 

Im Sinne von Art. 12 der Verordnung über das Grundbuch im Kanton Graubünden werden alle Personen, die

  • Rechte beanspruchen, welche inden kantonalen Grundbucheinrichtungen noch nicht eingetragen sind, oder
  • Änderungen oder Löschungen von unrichtigenoder bedeutungslos gewordenen Eintragungen beangtragen, 

aufgefordert, diese bis am 30. Juni 2023 bei Grundbuchamt Thusis, Alte Strasse 3, 7430 Thusis, schriftlich anzumelden. 

Plan mit Beizugsgebiet Rodels, Almens, Trans

 

 






21.03.2023 | Beglaubigungen - neu mit Terminvereinbarung

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Gemeindeverwaltung in Tomils beglaubigt Unterschriften und Fotokopien. 

Für eine amtliche Beglaubigung einer Unterschrift oder einer Fotokopie durch die Gemeinde Domleschg benötigen Sie einen Termin. Wir bitten Sie um telefonische Terminvereinbarung unter 081 650 13 13.

Die Erstellung von Beglaubigungen ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV, BR 210.370) des Kantons Graubünden.

Bitte folgende Hinweise beachten:

Unterschrift beglaubigen (NotG Art. 27)

Mit der Beglaubigung bescheinigt die Beglaubigungsbeamtin bzw. der Beglaubigungsbeamte, dass eine Unterschrift von der betreffenden Person in ihrer Gegenwart gesetzt oder anerkannt wird oder dass deren Echtheit für sie auf andere Weise eindeutig gegeben ist.

  • Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
  • Die Unterschrift auf dem entsprechenden Dokument darf erst vor der Beglaubigungsbeamtin bzw. Beglaubigungsbeamten geleistet werden.
  • Zur Beglaubigung ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis, CH-Führerausweis) mitzubringen.


Fotokopie beglaubigen (NotG Art. 28)

Mit der Beglaubigung bescheinigt die Beglaubigungsbeamtin bzw. der Beglaubigungsbeamte, dass eine Kopie, eine Abschrift oder eine bestimmte Textstelle den Inhalt eines ihr/ihm vorgelegten Dokumentes vollständig und richtig wiedergibt.

  • Für die Erstellung einer beglaubigten Kopie müssen Sie das Original-Dokument vorlegen. Die zu beglaubigende Fotokopie wird vor Ort angefertigt.
  • Die Beglaubigung einer Fotokopie ist personenunabhängig.





16.03.2023 | Willkommensbroschüre für neue Einwohnerinnen und Einwohner

Mit einer Willkommensbroschüre informiert die Gemeinde Domleschg die neu zugezogenen Einwohnerinnen und Einwohner umfassend über die Organisation in der Gemeinde. Die Broschüre enthält viele weitere Informationen und Kontaktdaten und wird jeweils nach der Wohnsitzanmeldung durch die Einwohnerkontrolle überreicht. 

Auf Anfrage (kanzlei@domleschg.ch) wird die Broschüre selbstverständlich auch allen übrigen Einwohnerinnen und Einwohner zugestellt oder ist hier als PDF verfügbar. 

Willkommensbroschüre für Einwohnerinnen und Einwohner






29.04.2021 | Neophyten-Bekämpfung

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die vom Menschen bewusst oder unbewusst seit 1492 (Entdeckung Amerikas) eingeführt worden sind.

In der Schweiz existieren rund 600 verschiedene Neophyten, wovon rund 60 Arten zu den invasiven Neophyten zählen. Diese zeigen ein invasives Verhalten, indem sie sich zu Lasten der einheimischen Flora stärker und schneller ausbreiten. Sie fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre hohe Konkurrenzfähigkeit sowie ihre sehr effiziente Ausbreitung und Verdrängung der einheimischen Pflanzenwelt leider negativ auf.

Zur Information der Bevölkerung hat die Gemeinde Domleschg allen Haushaltungen einen  Flyer zugestellt. Darin sind die gängigsten Neophyten beschrieben, die korrekte Entsorgung erwähnt und es sind auch alternative Pflanzen aufgeführt. 

Flyer zum Download

Die Ansprechpersonen in der Gemeinde Domleschg sind:

 

 






28.04.2023 | Vogelgrippe: Massnahmen per 1. Mai 2023 aufgehoben

Vogelgrippe: die einschränkenden Massnahmen für alle Geflügelhalter werden per 1. Mai 2023 aufgehoben. 

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hebt sämtliche Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe auf. Damit reagiert es auf den Umstand, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle sind aber weiterhin möglich. Deshalb müssen Geflügelhaltende vermehrte Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel melden. Das BLV beobachtet die Situation aufmerksam.

Weiterhin gilt für Geflügelhaltende eine Meldepflicht. Bei übermässigen Krankheits- oder Todesfällen müssen sie die Tierärztin oder den Tierarzt benachrichtigen. Die Registrierung von Geflügelhaltungen – auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren – ist obligatorisch.

Für Rückfragen: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch






24.02.2023 | Der Notfalltreffpunkt - Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall

Als Anlaufstelle bei nicht funktionierenden Kommunikationsmitteln im Fall von Katastrophen und Notlagen werden in Graubünden Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung eingeführt.

  • Wenn Sie im Katastrophen- und Notfall Unterstützung benötigen und die Telekommunikation nicht funktioniert, ist der Notfalltreffpunkt Ihre erste behördliche Anlaufstelle.
  • Ist Ihre Gemeinde von einer Katastrophe oder Notlage betroffen, erhalten Sie am Notfalltreffpunkt wichtige Informationen zur Situation.
  • Benötigen Sie Hilfe oder können Sie selbst Hilfe anbieten, so dient der Notfalltreffpunkt als Anlaufstelle.
  • Am Notfalltreffpunkt können Sie auch Notrufe absetzen. Zum Beispiel bei einem länger andauernden Stromausfall mit Ausfall der Telekommunikationsmittel.

In der Gemeinde Domleschg sind folgende Notfalltreffpunkte definiert: 

  • Feuerwehrdepot, Cureia, Paspels
  • Resgia, Scheid
  • Dorfplatz, Trans
  • Schulhaus, Feldis 

Derzeit sind keine Notfalltreffpunkte in Betrieb – sie werden nur im Ereignisfall betrieben. Ob ein Notfalltreffpunkt in Betrieb genommen wird, hängt vom jeweiligen Ereignis und der Gefährdung ab.

Ergänzende Informationen und eine aktuelle Übersicht über die Notfalltreffpunkte in Graubünden befinden sich unter bevoelkerungsschutz.gr.ch oder www.notfalltreffpunkt.ch oder Flyer Notfalltreffpunkte

 

Unter nachfolgenden Links finden Sie aktuelle Informationen zur Stromversorgung sowie Energie-Spartipps: 






15.12.2022 | Abfallmerkblatt 2023

Die Gemeinde Domleschg setzt sich für die umweltgerechte Entsorgung von Siedlungsabfällen ein und leistet einen Beitrag zum Schutz der Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Abfall.

Das Abfallmerkblatt mit den Entsorgungsterminen 2023 ist als Download verfügbar und wird allen Haushaltungen zugestellt. 

Das Abfallgesetz sowie weiterführende Informationen sind unter der Rubrik Abfall/Recycling verfügbar.

Bei Fragen steht Ihnen das Bauamt Domleschg jederzeit gerne zur Verfügung! 







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