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Gemeinde Domleschg

Der kantonale Richtplan (KRIP) definiert verschiedene Aufgaben für die Regionen und Gemeinden. Die Gemeinden haben innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des kantonalen Richtplans (KRIP) Siedlung durch die Regierung vom 20. März 2018 ein kommunales Räumliches Leitbild auszuarbeiten, welches die Grundzüge der räumlichen Entwicklung in den Bereichen Siedlung und Verkehr definiert. Darauf aufbauend ist innerhalb von drei Jahren die Ortsplanung zu revidieren (bis 20.03.2023). Der KRIP Siedlung wurde am 10. April 2019 vom Bund genehmigt.

Die Gemeinde Domleschg hat den Erarbeitungsprozess des Kommunalen Leitbilds wie folgt umgesetzt:

In einem ersten Schritt wurden die verschiedenen Grundlagen des Kantons analysiert und die Rahmenbedingungen geklärt. So konnten die wesentlichen Punkte erkannt und auf einer sicheren Basis geplant werden. Der zweite Schritt bestand aus einer ortsbaulichen Analyse um das Einzigartige in der Gemeinde zu erkennen und diese Potenziale zu nutzen. Aus den verschiedenen Erkenntnissen wurde dann ein räumliches Leitbild erstellt. Dieses Leitbild wurde anlässlich einer Informationsveranstaltung am 24. August 2019 der Bevölkerung vorgestellt (60 interessierte Personen nahmen an der Veranstaltung teil).

In einem nächsten Schritt wurden die Unterlagen des kommunalen räumlichen Leitbildes öffentlich aufgelegt. Sie konnten in Tomils (Kanzlei) und Pratval (Bauamt) eingesehen werden. Zusätzlich wurde das Leitbild auf der Webseite der Gemeinde Domleschg aufgeschaltet. Die Akten lagen während insgesamt 38 Tagen vom 24. August 2019 bis 4. Oktober 2019 auf. Während dieser Auflagefrist konnte sich jeder mit einer schriftlichen Stellungnahme zu den Entwicklungsabsichten im räumlichen Leitbild äussern. Ziel dieser Mitwirkung ist, dass die Bevölkerung neue Aspekte in die räumliche Entwicklungsstrategie einfliessen lassen oder konstruktive Kritik an den Inhalten anbringen kann. Es sind insgesamt 44 Mitwirkungen zu verschiedensten Themen eingegangen.

Das KRL ist auch ein wichtiges Instrument in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Kanton. Deshalb wurde es auch dem Kanton (Amt für Raumentwicklung) zur Stellungnahme eingereicht. In einer internen Vernehmlassung der betroffenen kantonalen Amtsstellen äusserten sich diese zur Übereinstimmung mit den kantonalen Strategien sowie zum Anpassungsbedarf aus Sicht des Kantons. Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung und den Amtsstellen wurden ausgewertet und im Gemeindevorstand behandelt. Es wurde bestimmt, welche Inhalte in das KRL einliessen sollen.

Der Gemeindevorstand hat das bereinigte KRL an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2020 verabschiedet. Ein Rechtsmittel besteht nicht. Das KRL dient dem Vorstand als behördenverbindliches Strategieinstrument und bildet die Grundlage für die Ortsplanungsrevision. In der Ortsplanungsrevision werden die parzellenscharfen und grundeigentümerverbindlichen Festlegungen getroffen. Im Laufe des Verfahrens besteht für jedermann die Möglichkeit der Mitwirkung. Beschlossen wird die Ortsplanungsrevision durch die Gemeindeversammlung. Dieser Beschluss kann durch Betroffene mit Beschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden angefochten werden, welche auch über die Genehmigung der Planung entscheidet. Beachten Sie zu allen Verfahrensschritten und Rechtsmitteln die Publikationen im Kantonsamtsblatt oder im Pöschtli.


Kommunales räumliches Leitbild der Gemeinde Domleschg

Leitbildplan

 

 

 

 






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